Der Urlaub ist nicht immer nur perfekt und es gibt auch einige Beschwerden. Jedoch ist nicht immer das Wetter oder die Qualität des Hotels zu beklagen, sondern manchmal auch recht skurrile Dinge.
Die Gerichte müssen sich deshalb mit vielen Urlaubsklagen befassen, an die viele Menschen nicht einmal denken würden. So wurde zum Beispiel ein Hotel-Animateur in Verantwortung gezogen, da er in einem Jahr mit einer Urlauberin eine heiße Affaire gehabt hat und ihr im nächsten Jahr einen Korb gegeben hatte. Die Urlauberin verklagte ihn darauf und verlor jedoch den Prozess. Die Urlauberin hatte absichtlich im zweiten Jahr das gleiche Hotel gebucht, um die Affaire wohl noch einmal aufleben zu lassen. Der Animateur hatte jedoch Gefallen an einer anderen Touristin gefunden, wodurch die zurückgelassene Frau den Reisepreis zurückerstattet bekommen möchte. Es gibt jedoch auch Urlauber, die den Reiseveranstalter verklagen, weil sie den Anschlussflug nicht geschafft haben. Bei einem Mann war dies der Fall, der jedoch an der Flughafenbar verweilte und nachher in der Wartehalle ein Schläfchen unternommen hat. Die Reiseleiterin weckte ihn zwar, doch er schlief prompt wieder an. Später hatte er den Flug verpasst. Die Umbuchung des Fluges wurde ihm in Rechnung gestellt, wodurch der Mann vor Gericht ging und 1.000 Euro Schadensersatz einfordern wollte. Seine Beschuldigung war, dass die Reiseleiterin ihm nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt hatte. Das Gericht wies die Klage jedoch zurück.
So gibt es immer wieder sehr seltsame Beschwerden, die vor Gericht jedoch kaum eine Chance haben. Genauso wenig wie die Klage einer Frau, die wegen des Schnarchkonzerts des Ehegatten ein Einzelzimmer buchte und dies dann dem Reiseveranstalter in Rechnung stellte.