Unsauberer Strand? Wer übernimmt Verantwortung?

In den Reisekatalogen werden oft schneeweiße Strände angepriesen, an denen man sich im Urlaub wohlfühlen sollte. Oftmals machen Urlauber jedoch die Erfahrung, dass der Strand nicht so vorzufinden ist, wie beschrieben. Doch wer ist in einem solchen Fall dafür verantwortlich?

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Das Landgericht Frankfurt hat kürzlich erst entschieden, dass der Reiseveranstalter in der Regel keine Verantwortung für den zustand eines öffentlichen Strandes übernehmen muss. In diesem Fall ging es speziell um einen Urlaub in der Türkei. Dieser öffentliche Strand war in sehr schlechtem zustand und die Urlauber verklagten das Reiseunternehmen. Immerhin hatten dieses mit schönen Bilder und einer paradiesischen Beschreibung die Urlauber überzeugen können. Erst in letzter Instanz bekam der Urlauber sein Recht.

Das Landgericht sah den Fall anders. Der Reiseveranstalter hatte in diesem Fall nur die Entfernung zum Strand genannt und nicht etwa Beschreibungen, wie herrlicher Sandstrand verwendet. Das Unternehmen hat somit keine Verantwortung über den Zustand übernommen. Für die Lage am Urlaubsort steht das Reiseunternehmen in den meisten Fällen nicht in der Verantwortung. Dennoch sollte man sich mit einem solchen Anliegen an den Veranstalter wenden können, um möglicherweise einen Rabat auszuhandeln.