Man ist pünktlich auf dem Flughafen, hat ein gültiges Ticket und darf dennoch nicht den Flieger besteigen. Das kommt vor allem vor, wenn die Airlines überbucht sind. Doch als Passagier kann man sich wehren.
Die Airlines überbuchen oft ihre Flüge, weil sie davon ausgehen, dass nicht alle Passagiere kommen werden, die auch ein Ticket haben. Es gibt auch bestimmte Tickets der Business- oder First-Class, die nicht an einen einzelnen Flug gebunden sind. Dauert zum Beispiel ein Meeting länger, können die Passagiere einfach den nächsten Flug nehmen. Laut Angaben der Lufthansa sind im Jahr 2006 allein 4,7 Millionen Menschen nicht zum Flug erschienen. Um nicht mit leeren Plätzen zu fliegen, werden diese doppelt gebucht. Viele Passagiere profitieren davon, dass andere ihren Flug nicht antreten. Einige wiederum dürfen nicht mitfliegen. Zwar ist das Ziel momentan, dass kein Gast mehr von der Überbuchung betroffen ist, doch die Airlines können dies nicht zu 100 Prozent gewähren. Damit alle 300 Plätze besetzt sind, müssen vorher 1400 Buchungen eingehen, da viele ihren Flug bis zum Start wieder absagen. Dies machen insgesamt über 70 Prozent aus. Vor allem die Strecken, die häufig geflogen werden, sind überbucht.
Doch wer muss auf dem Boden bleiben, wenn die Maschine bereits voll ist? Als Erstes werden Freiwillige gesucht, die auch zu einem anderen Zeitpunkt fliegen können. In der Regel werden dabei auch Gutscheine, Bargeld oder ein kostenloser Hotelaufenthalt gewährt. Allerdings sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, dass man freiwillig nicht mitgeflogen ist. Ein anderes Verfahren ist, wer zuerst kommt, darf bleiben. Erscheint man also rechtzeitig, hat man gute Chancen zu bleiben. Generell steht dem Passagier jedoch eine Entschädigung zu. Bei Kurzstrecken beläuft sich dies auf 250 Euro, bei längeren Strecken zwischen 400 und 600 Euro. Außerdem haben nichtbeförderte Passagiere Anspruch auf Essen, Telefonate und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Auch wenn man als Kunde erster Klasse in die zweite Klasse muss, kann man eine Entschädigung verlangen.