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	<title>Urlaubsflieger Blog der Gnomads &#187; Reiserecht</title>
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	<description>Billigflieger, Urlaubsflieger, Reiseangebote und Schnäppchen</description>
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		<title>Fluggäste können leichter Geld zurückbekommen</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 10:15:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mallorca-08</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Rechte von Reisenden mit dem Flugzeug wurden vor kurzem vom europäischen Gerichtshof gestärkt. Wird ein Flug wegen technischer Probleme annuliert, kann man das Geld zurück bekommen. Viele Urlauber hatten bisher das Pech auf einen anderen Flug zu warten, wenn der momentane gestrichen wurde. Das Gericht legte jedoch fest, dass jeder Reisende auch Anspruch auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 	 --><strong>Die Rechte von Reisenden mit dem Flugzeug wurden vor kurzem vom europäischen Gerichtshof gestärkt. Wird ein Flug wegen technischer Probleme annuliert, kann man das Geld zurück bekommen. </strong></p>
<p align="justify">Viele Urlauber hatten bisher das Pech auf einen anderen Flug zu warten, wenn der momentane gestrichen wurde. Das Gericht legte jedoch fest, dass jeder Reisende auch Anspruch auf Ausgleichszahlung hat, auch wenn der Grund nur ein technisches Problem ist. Sämtliche Probleme, die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigen oder infolge unterbliebener Wartung auftreten, sind keine außergewöhnlichen Umstände, sprach das Gericht. Unwetter hingegen sind außergewöhnliche Umstände. Hier ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, einen Ausgleich zu zahlen. Der Reisende muss auf den nächsten Flug warten, wenn sich das Wetter beruhigt hat.<span id="more-688"></span></p>
<p align="justify">Grund für dieses Urteil war eine klagende Frau, die von <a href="http://www.urlaubsflieger.org/neues-nh-hotel-in-wien/" target="_self">Wien</a> über <a href="http://www.urlaubsflieger.org/gladiatoren-im-kolosseum/" target="_self">Rom</a> nach Brindisi fliegen wollte. Der komplette Flug wurde jedoch fünf Minuten vor dem Start annulliert. Eine Turbine war der ausschlaggebende Grund. Diese war jedoch bereits am Abend zuvor entdeck worden. Die Frau behaarte auf eine Ausgleichzahlung von 250 Euro. Die Airline wollte diese Kosten jedoch nicht übernehmen und so ging die Frau vor Gericht. Der Schaden hätte viel eher erkannt und eingestanden werden müssen. Bucht man jedoch ein Komplettangebot, so muss der Reiseveranstalter für einen erneuten Flug oder eine zusätzliche Unterbringung in einem Hotel sorgen.</p>
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		<title>Geld zurück bei mangelhaften Reisen</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Jan 2009 11:46:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mallorca-08</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Preis mindern]]></category>
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		<description><![CDATA[Zukünftig muss man sich nicht mehr mit fehlender Bettwäsche oder zu wenigen Handtüchern zufrieden geben. Ein Hotel muss den Gästen ausreichend davon zur Verfügung stellen. Geschieht das nicht, kann der Reisepreis gemindert werden. Letzten Dienstag erst hat ein Kölner Amtsgericht einer Familie Recht zugesprochen. 180 Euro Schadensersatz bekommt die Familie, weil der Urlaub in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zukünftig muss man sich nicht mehr mit fehlender Bettwäsche oder zu wenigen Handtüchern zufrieden geben. Ein Hotel muss den Gästen ausreichend davon zur Verfügung stellen. Geschieht das nicht, kann der Reisepreis gemindert werden.</strong></p>
<p>Letzten Dienstag erst hat ein Kölner Amtsgericht einer Familie <a href="http://www.urlaubsflieger.org/urlaub-buchen/reiserecht/" target="_self">Recht</a> zugesprochen. 180 Euro Schadensersatz bekommt die Familie, weil der Urlaub in den Augen der Richter mangelhaft war. 14 Tage wurden auf der <a href="http://www.urlaubsflieger.org/urlaub-buchen/spanien/" target="_self">spanischen</a> Insel Fuerteventura gebucht, mit einem Gesamtpreis von 3618 Euro. Am Anreisetag hatte die vierköpfige Familie ein Hotelzimmer nicht angenommen. Wegen des fauligen und feuchten Geruches. Das zweite Zimmer schien akzeptabel. Bettwäsche und Handtücher waren jedoch nur für drei Personen vorhanden. Somit mussten die Gegenstände entsprechend geteilt werden.</p>
<p>Ursprünglich wurde auf 70 Prozent des Reisepreises Klage erhoben. Diese lehnte die Richterin jedoch als unbegründet zurück. Generell sind Ferien und Urlaubsbuchung recht billig geworden. Die Hotelpreise in Deutschland blieben mit einem Anstieg von einem Prozent relativ gleich. Im Durchschnitt bezahlt man 101 Euro pro Übernachtung. Überdurchschnittlich hoch bezahlt man jedoch mit 119 Euro die Nacht Hotels in den Messestädten Frankfurt und Köln. Einen rasanten Preisanstieg wird es im neuen Jahr nicht geben.</p>
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		<title>Flugangst &#8211; Panik vor dem Start</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Oct 2008 09:54:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tuifly2008</dc:creator>
				<category><![CDATA[Billigflieger]]></category>
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		<description><![CDATA[Zwar gelten Flugzeuge als die sichersten Verkehrsmittel überhaupt, jedoch wird dem Einen oder Anderen bei Start und Landung Angst und Bange. Kein Wunder. Unbekannte Geräusche, das Wackeln der Kabine und die Sicherheitshinweise für eventuelle Notfälle geben einem nicht immer ein sicheres Gefühl. Bei einigen Menschen ist das Unwohlsein bei Flügen besonders intensiv ausgeprägt – sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zwar gelten Flugzeuge als die sichersten Verkehrsmittel überhaupt, jedoch wird dem Einen oder Anderen bei Start und Landung Angst und Bange. Kein Wunder. Unbekannte Geräusche, das Wackeln der Kabine und die Sicherheitshinweise für eventuelle Notfälle geben einem nicht immer ein sicheres Gefühl. </strong></p>
<p>Bei einigen Menschen ist das Unwohlsein bei Flügen besonders intensiv ausgeprägt – sie haben Flugangst.  Meist überkommen diese Personen die Flugangst kurz vor dem Start und sie möchten dann sofort aus dem Flugzeug aussteigen. Die Frage ist nur: Hat ein Passagier den rechtlichen Anspruch darauf, den Flieger zu verlassen?</p>
<p><strong>Allgemein gilt</strong>: Der Passagier hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, den Flieger zu verlassen. Auf das Luftfahrtrecht kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht bezogen werden, da es den Ausstieg aus einer Maschine nicht regelt. Jedoch kann jeder Fluggast rein theoretisch aus dem Flugzeug aussteigen, wenn es die Umstände erlauben. Das bedeutet, dass wenn beispielsweise die Türen der Maschine bereits geschlossen sind und sich die Fluggastbrücke noch am Flugzeug befindet, der Passagier aussteigen kann. Er muss dann aber eine mögliche Schadensersatzforderung in Kauf nehmen. Auch wenn die Triebwerke noch nicht gezündet wurden, kann der Fluggast die Maschine verlassen. Ist die Panik so groß, dass der Betroffene beginnt zu randalieren, kann der Flug abgebrochen werden. Eine mögliche Schadensersatzforderung muss auch in diesem Fall akzeptiert werden. Deutlich komplizierter wird es dann, wenn das Flugzeug bereits zur Startbahn rollt oder sich schon darauf befindet.</p>
<p>Wenn Passagiere wissen, dass sie an Flugangst leiden, wird daher empfohlen, dieses Verkehrsmittel möglichst zu umgehen. Eine andere Möglichkeit seine Flugangst zu besiegen ist, einen <a href="http://www.fliegen-ohne-angst.de/">Fliegen ohne Angst</a> Kurs mitzumachen. Lässt sich die Reise mit dem Flugzeug dennoch nicht vermeiden, empfehlen Experten etwas mehr Geld zu investieren und einen Sitzplatz in der Ersten Klasse zu erwerben. Diese Sitzplätze sind ruhiger und bequemer. Das erhöht den Beruhigungsfaktor ungemein. Zudem sollte das Flugpersonal über die Flugangst informiert werden, denn so können sich die Mitarbeiter besser auf die Sorgen des Passagiers einstellen und reagieren. Mit diesen Tipps steht einem Flug für Menschen mit Flugangst nichts im Wege.</p>
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		<title>Reiserecht: Kein Zutritt zum Flugzeug</title>
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		<pubDate>Mon, 05 May 2008 13:32:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tuifly2008</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein bloßer Streit zwischen Reisenden am Check-In oder eine leichte Alkoholisierung reicht nicht aus, einem Reisendem den Zutritt zu einem Flieger zu gewähren. Das meinten die Richter vom LG Duisburg (Az.: 12 S 151/06) auf die Klage eines Flugreisenden hin. Beim Check-in stritt er sich mit seiner Frau da er die Reiseunterlagen nicht sofort fand. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein bloßer Streit zwischen Reisenden am Check-In oder eine leichte Alkoholisierung reicht nicht aus, einem Reisendem den Zutritt zu einem Flieger zu gewähren. Das meinten die Richter vom LG Duisburg (Az.: 12 S 151/06) auf die Klage eines Flugreisenden hin.</p>
<p>Beim Check-in stritt er sich mit seiner Frau da er die Reiseunterlagen nicht sofort fand. Der Flugkapitän als &#8220;Erfüllungsgehilfe&#8221; des Veranstalters &#8211; verweigerte ihm den Zutritt zum Flugzeug. Der Fluggast hat nun den vollen Reisepreis vom Veranstalter zurückerhalten.</p>
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