Ein bloßer Streit zwischen Reisenden am Check-In oder eine leichte Alkoholisierung reicht nicht aus, einem Reisendem den Zutritt zu einem Flieger zu gewähren. Das meinten die Richter vom LG Duisburg (Az.: 12 S 151/06) auf die Klage eines Flugreisenden hin.
Beim Check-in stritt er sich mit seiner Frau da er die Reiseunterlagen nicht sofort fand. Der Flugkapitän als “Erfüllungsgehilfe” des Veranstalters – verweigerte ihm den Zutritt zum Flugzeug. Der Fluggast hat nun den vollen Reisepreis vom Veranstalter zurückerhalten.