Reisen bei Versicherung frühzeitig absagen

Schon seit vielen Jahren gibt es die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sie kann die Kosten zurückerstatten, wenn man einen gebuchten Urlaub nicht antreten kann. Allerdings gibt es hier auch Richtlinien, an die man sich halten muss.

Wenn man von einer Krankheit weiß und die Reise deswegen zu spät absagt, bekommt man von der Versicherung automatisch höhere Stornokosten auferlegt. Dabei kann es passieren, dass man entweder gar nichts oder nur eine geringe Summe der Reisekosten ausbezahlt bekommen. Dies legte erst vor kurzem das Landgericht Coburg in einem Urteil fest. Dabei hatte ein Mann neun Monate im Vorfeld eine Busreise nach Süditalien gebucht. Zusätzlich hatte er auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Bereits vier Monate vor dem Reiseantritt mussten ihm Zehen amputiert werden. Danach traten massive Probleme mit der Wundheilung ein. Dennoch hat der Mann erst eine Woche vor dem Reiseantritt diese abgesagt. Die Versicherung übernahm von den Stornokosten in Höhe von 1350 Euro nur knapp 200 Euro. Anders wäre dieser Fall ausgegangen, wenn der Mann spätestens 30 tage vor dem Abfahrtstermin die Reise abgesagt hätte. So argumentierte das betroffene Unternehmen. Wenn man eine Reiseversicherung abschließt, so hat man auch die Pflicht, bei Eintritt des Versicherungsfalls die Reise unverzüglich zu stornieren und somit die Kosten möglichst gering zu halten. Dieser Pflicht ist der Mann in dem besagten Fall nicht nachgekommen und musste somit über 1.000 Euro alleine tragen.