Reise bei Krankheit sofort stornieren

Auch vor dem Urlaub ist man nicht vor Krankheit geschützt. Damit man sich nicht in Unkosten stürzt für diesen Fall, gibt es eine Reiserücktrittsversicherung. Doch diese muss auch nicht immer zahlen.

Wenn eine Krankheit bekannt ist, dann sollte man die Reise am besten gleich stornieren und nicht davon ausgehen, dass hier keine Komplikationen eintreten. Gerade nach einer Operation oder nach anderen schweren Erkrankungen kann es zu Nachwirkungen kommen. Nicht immer wird man rechtzeitig zum Urlaub wieder gesund. Storniert man eine Reise jedoch erst, wenn die Komplikationen bekannt sind, dann kann es passieren, dass die Versicherung nicht in vollem Umfang bezahlt. Ein ähnlicher Fall lag jetzt dem Amtsgericht in München vor. Hier hatte der Kläger für zwei Personen eine Reise nach Kanada gebucht und dafür über 4000 Euro bezahlt. Danach kam es in der Familie zu einer Erkrankung und der Schwiegervater des Klägers musste operiert werden. Als sich der Gesundheitszustand verschlechterte, wollte der Kläger die Reise stornieren. Die Versicherung zahlte jedoch lediglich einen Reisepreis von 1700 Euro aus.

Der Versicherungsfall tritt somit nicht erst bei den Komplikationen ein. Bei jeder Krankheit in diesem Sinne besteht das Risiko, dass man nicht rechtzeitig gesund wird und ohne Komplikationen eine Genesung eintritt. Der Versicherungsschutz besteht also nur dann, wenn man die Krankheit auch rechtzeitig angibt und die Reise schon vorher storniert. Auch bei diesem Fall hätte der Kläger von der Reise zurücktreten müssen, sobald die schwere Erkrankung festgestellt wurde. Somit hatte er nur Anspruch auf die Erstattung von Teilen der Kosten.