Zu einem richtigen Urlaub gehört es sich, den Bekannten und Freunden ein kleines Souvenir mitzubringen. Diese kleinen Dinge können jedoch großen Ärger berieten, wenn man die Zollbestimmungen des Landes nicht kennt.
In vielen Ländern ist es nicht möglich, kleine Steine oder Muscheln zu entwenden. Dies führt zu Problemen mit den Behörden. Nicht alle Waren, die man als Souvenir im Urlaubsland kaufen kann, sind für eine Einfuhr in Deutschland gedacht. Davor warnte auch vor kurzem der ADAC. Der Teppichkauf in Ägypten oder in der Türkei ist ein gutes Beispiel. In Ägypten braucht der Käufer eine Genehmigung des Handelsministeriums, die er sich vom Händler geben lassen kann. In der Türkei muss man als Käufer nur den Kaufbeleg aufbewahren. Bei alten Teppichen ist jedoch auch eine sogenannte Berechtigungszuweisung der Behörden erforderlich.
Exotische Pflanzen oder Tiere sollte man besser im Urlaubsland lassen. Das gilt auch für Taschen aus Schlangenleder oder ähnliche Produkte, die so hergestellt werden. Muscheln und Korallen haben sogar in vielen Ländern regelrechte Ausfuhrverbote. Hier muss man mit einer sehr hohen Strafe rechnen. Selbst bei kleinen Steinen, die man am Strand gefunden hat, kann es Ärger geben mit der Ausreise. In einigen Ländern sind die Steine Antiquitäten. Auch alte Münzen sollten besser nicht gekauft werden. Das Beste ist jedoch, man liest sich die Zollbestimmungen für das jeweilige Urlaubsland durch. Dann sollte es auch bei der Ausreise oder der Einreise nach Deutschland keine Probleme geben.