In manchen Hotels bekommt man nicht immer das, was einem versprochen wurde. Jedoch hat man auch nicht immer Anspruch darauf, sein Geld wiederzubekommen. Pauschalurlauber haben dennoch einige Rechte, wenn es um das Thema Geld geht.
Läuft im Hotel die Klimaanlage nicht, obwohl die im Katalog des Reiseunternehmens angegeben war, so kann man sein Geld zurückverlangen. Gerade im Speisesaal ist es vielen Urlaubern wichtig, angenehme Temperaturen zu haben. Wurde eine Klimaanlage versprochen und diese läuft nicht, so kann man dagegen vorgehen. Man muss, wenn man betroffen ist, die tatsächlichen Temperaturen messen und auch noch darlegen, auf welcher Weise man dadurch einen Schaden bekommen hat oder wie unangenehm die Reise dadurch war. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Duisburg hervor. In diesem Fall ist die Klimaanlage an vier von sieben Urlaubstagen ausgefallen gewesen. Somit haben die Urlauber geklagt und bekamen fünf Prozent des Preises an den vier Tagen wieder. Dem Kläger mussten daher 39,14 Euro erstattet werden. Weitere fünf Prozent gab es, weil das türkische Bad im Hotel auch nicht zu benutzen war, obwohl es aufgeführt war. So bekamen die Urlauber aufgrund des Reisemangels nochmals 68,50 Euro zurück.