In den Urlaub ohne Eltern

Jugendliche erreichen schnell das Alter, in dem sie nicht mehr mit den Eltern verreisen möchten, sondern lieber mit Freunden. Dabei besteht für die Minderjährigen nicht einfach die Möglichkeit in ein Reisebüro zu gehen oder im Internet eine Reise zu buchen. Dafür gibt es andere Möglichkeiten.

Die Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur bedingt geschäftsfähig. Sie haben zwar die Möglichkeit mit dem überlassenen Geld Einkäufe zu tätigen, doch dies betrifft nicht das Buchen einer Reise. Die Reisebüros müssen davon ausgehen, dass diese Investition nicht ohne Einverständnis der Eltern zu tätigen ist und somit auch nicht unter den Taschengeldparagrphen des Bürgerlichen Gesetzbuches fällt.

Bereits abgeschlossene Reiseverträge können jedoch auch nachträglich von den Eltern genehmigt werden. Wenn die Eltern vorher eine Reiseanmeldung unterschreiben, dürfen sich die Jugendlichen durchaus ein Reiseziel ihrer Wahl aussuchen und buchen. Besser ist es jedoch, wenn ein Elternteil dabei ist oder ein schriftliches Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt.

Eine Buchung im Internet ist ohne Erlaubnis nicht rechtskräftig. Am besten wendet man sich gleich an ein Reisebüro. Diese haben vorgefertigte Formulare für die Eltern. Doch auch wenn die Reise genehmigt ist kann es noch zu Problemen kommen. In einigen Ländern könnte ein Doppelzimmer im Hotel verweigert werden. Hat man jedoch ein Doppelzimmer gebucht, so muss der Hotelier für entsprechenden Ersatz sorgen.

Mängel am Reiseort müssen auch Minderjährige sofort dem Reiseleiter melden. Hier wird kein Unterschied gemacht, ob die Reise von einem Erwachsenen gebucht wurde oder nicht. Werden diese Mängel erst zu Hause berichtet, können sie beim Veranstalter nicht mehr geltend gemacht werden.