Geld zurück bei mangelhaften Reisen

Zukünftig muss man sich nicht mehr mit fehlender Bettwäsche oder zu wenigen Handtüchern zufrieden geben. Ein Hotel muss den Gästen ausreichend davon zur Verfügung stellen. Geschieht das nicht, kann der Reisepreis gemindert werden.

Letzten Dienstag erst hat ein Kölner Amtsgericht einer Familie Recht zugesprochen. 180 Euro Schadensersatz bekommt die Familie, weil der Urlaub in den Augen der Richter mangelhaft war. 14 Tage wurden auf der spanischen Insel Fuerteventura gebucht, mit einem Gesamtpreis von 3618 Euro. Am Anreisetag hatte die vierköpfige Familie ein Hotelzimmer nicht angenommen. Wegen des fauligen und feuchten Geruches. Das zweite Zimmer schien akzeptabel. Bettwäsche und Handtücher waren jedoch nur für drei Personen vorhanden. Somit mussten die Gegenstände entsprechend geteilt werden.

Ursprünglich wurde auf 70 Prozent des Reisepreises Klage erhoben. Diese lehnte die Richterin jedoch als unbegründet zurück. Generell sind Ferien und Urlaubsbuchung recht billig geworden. Die Hotelpreise in Deutschland blieben mit einem Anstieg von einem Prozent relativ gleich. Im Durchschnitt bezahlt man 101 Euro pro Übernachtung. Überdurchschnittlich hoch bezahlt man jedoch mit 119 Euro die Nacht Hotels in den Messestädten Frankfurt und Köln. Einen rasanten Preisanstieg wird es im neuen Jahr nicht geben.

1 Trackback

  1. von Urlaub ohne Eltern am 28. Januar 2009 um 14:30 Uhr

    [...] Mängel am Reiseort müssen auch Minderjährige sofort dem Reiseleiter melden. Hier wird kein Unterschied gemacht, ob die Reise von einem Erwachsenen gebucht wurde oder nicht. Werden diese Mängel erst zu Hause berichtet, können sie beim Veranstalter nicht mehr geltend gemacht werden. [...]

Einen Kommentar schreiben

Ihre Daten werden niemals an Andere weiter gegeben.
Die Email-Adresse wird nicht angezeigt. Notwendige Felder sind so markiert: *

*
*