Fluggäste können leichter Geld zurückbekommen

Die Rechte von Reisenden mit dem Flugzeug wurden vor kurzem vom europäischen Gerichtshof gestärkt. Wird ein Flug wegen technischer Probleme annuliert, kann man das Geld zurück bekommen.

Viele Urlauber hatten bisher das Pech auf einen anderen Flug zu warten, wenn der momentane gestrichen wurde. Das Gericht legte jedoch fest, dass jeder Reisende auch Anspruch auf Ausgleichszahlung hat, auch wenn der Grund nur ein technisches Problem ist. Sämtliche Probleme, die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigen oder infolge unterbliebener Wartung auftreten, sind keine außergewöhnlichen Umstände, sprach das Gericht. Unwetter hingegen sind außergewöhnliche Umstände. Hier ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, einen Ausgleich zu zahlen. Der Reisende muss auf den nächsten Flug warten, wenn sich das Wetter beruhigt hat.

Grund für dieses Urteil war eine klagende Frau, die von Wien über Rom nach Brindisi fliegen wollte. Der komplette Flug wurde jedoch fünf Minuten vor dem Start annulliert. Eine Turbine war der ausschlaggebende Grund. Diese war jedoch bereits am Abend zuvor entdeck worden. Die Frau behaarte auf eine Ausgleichzahlung von 250 Euro. Die Airline wollte diese Kosten jedoch nicht übernehmen und so ging die Frau vor Gericht. Der Schaden hätte viel eher erkannt und eingestanden werden müssen. Bucht man jedoch ein Komplettangebot, so muss der Reiseveranstalter für einen erneuten Flug oder eine zusätzliche Unterbringung in einem Hotel sorgen.