Essbare Kleinigkeiten aus fremden Ländern

Im Urlaub trifft man nicht nur auf fremde Kulturen, sondern auch auf anderes Essen. Die Spezialitäten eines Landes werden gern mitgenommen, wobei viele Reisende nicht wissen, dass die Einfuhr von Lebensmitteln aus einem Land, das nicht in der EU liegt, verboten ist.

Alle Lebensmittel unterliegen der Eu-Einfuhrkontrolle. Selbst kleinere Mengen müssen kontrolliert werden, da die Einfuhr nach Deutschland sehr streng beobachtet wird. Der hauptsächliche Grund für die Strenge ist der Schutz vor Tierseuchen. Urlauber können sehr schnell fremde Krankheiten durch Lebensmittel nach Deutschland bringen. Menschen sind dabei weniger betroffen, doch auf den Tierbestand muss geachtet werden. Tritt eine Seuche in einer Region auf, müssen alle anderen Tiere auch getötet werden. Die mitgebrachten Lebensmittel werden vom Menschen verzehrt und Reste landen auf dem Müll. Diese Reste werden von Vögeln verbreitet und können Seuchen oder Krankheiten sehr schnell auslösen. Vor allem tierische Produkte dürfen deshalb nicht eingeführt werden.

Besonders streng kontrolliert wird die Einfuhr von Fleisch und Milchprodukten aus Drittländern. Egal welche Menge oder welche Form, selbst wenn die Lebensmittel gefroren sind, dürfen sie nicht eingeführt werden. In jedem Land gibt es Spezialitäten, die gerne von Urlaubern mitgenommen werden. Käse oder Trockenfleisch aus den USA zählen auch dazu. Spezialnahrung für Säuglinge oder aus medizinischen Gründen erforderliche Lebensmitteln dürfen jedoch eingeführt werden. Gleiches gilt auch für Bonbons oder Schokolade, die nur geringfügig Milch oder Sahne enthalten. Das Mitnehmen ist jedoch generell erlaubt, wenn es für das Lebensmittel eine Genehmigung gibt und keine Verbote bestehen. Dabei kann Fisch, Honig oder Meerestiere durchaus im Gepäck vorhanden sein. Wird man bei der Einfuhr von verbotenen Lebensmitteln erwischt, muss man diese beim Zoll abgeben und sie werden auf Kosten des Reisenden fachgerecht vernichtet.