Bei einer Auslandkrankenversicherung sollte man auch immer das Kleingedruckte lesen. In medizinischen Notfällen sollte man sich auf seine Auslandskrankenversicherung verlassen können und sich nicht Sorgen über mögliche Kosten machen.
Heute müssen sich viele Gerichte mit dem Thema befassen, weil Urlaubern oft nicht der richtige Schutz gewährt. Dennoch ist man als Reisender auch selbst dafür zu sorgen, dass die Versicherung auch der Reise entspricht. Das beginnt schon bei der Länge der Reise, denn manche Versicherungen übernehmen nur die ersten sechs Wochen. Hält man sich jedoch länger auf, so kann diese nicht mehr greifen. Die Laufzeit muss die gesamte Reisedauer abdecken. Nach Ablauf der Zeit besteht für die Versicherten auch kein Anspruch auf Verlängerung des Vertrages.
Weiterhin gibt es Sonderfälle, wie zum Beispiel ein längerer Krankenhausaufenthalt oder gar eine Schwangerschaft. Auch hier werden nicht immer die Kosten übernommen. Zum Streitfall werden regelmäßig auch vor Reiseantritt bekannte Erkrankungen. Sofern die drei Risiken akute unerwartete Erkrankung, Verletzung und Tod versichert sind, muss die Versicherung nach Ansicht des Amtsgerichts München in jedem Fall die Kosten tragen, die im Zusammenhang mit dem Tod des Versicherten stehen. Dabei spielt keine Rolle, ob er an einer bereits vor Reiseantritt bekannten Erkrankung stirbt.