Im Internet kann man die günstigsten Angebote für den nächsten Urlaub bekommen. Allerdings sollte man genau aufpassen, wohin man klickt und für welches Urlaubsziel man sich entscheidet.
Viele Städtenamen gibt es in mehreren Ländern. Bevor man seinen Urlaub im Internet bucht und bestätigt, sollte man deshalb die Angaben genau überprüfen. Verklickt man sich, kann dies in einer bösen Überraschung enden. Vor allem darf man später nicht den Betreiber des Portals verantwortlich dafür machen, wenn man sich fälschlicherweise in eine andere Stadt oder gar in ein ungewolltes Land gebucht hat. Dies ging erst kürzlich aus einem Urteil des Landgerichts München hervor.
In dem genannten Fall ging es um eine Familie mit zwei Kindern, die von Stuttgart nach San Jose in Kalifornien reisen wollten. Über das Internet wurden die Karten und der Flug gebucht. Dabei fiel der Familie jedoch nicht auf, dass sie das Urlaubsziel San Jose in Costa Rica angeklickt hatten. Erst beim Einchecken wurde das Missgeschick festgestellt. Die Familie musste über 9.000 Euro investieren, um neue Tickets zu kaufen. Der Webseitenbetreiber sollte ihnen das Geld zurückerstatten. Sie verloren jedoch das Verfahren, denn es gehört zu den Risiken bei der Online-Buchung, dass man verschiedene Möglichkeiten wählen kann und selbst darauf achten muss, wohin man demnächst in den Urlaub fliegt. Hier wurde angeblich auf der Webseite genug deutlich gemacht, dass es zwei Orte mit diesem Namen gibt.